Zusätzliche Betreuungsleistungen (bei Demenz und sonstigen psychischen Erkrankungen)
Ale Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5 erhalten zusätzlich zu den Pflegesachleistungen von der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten diesen Betrag als alleinige Leistung. Hiervon können bestimmte Betreuungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen finanziert werden. Zu diesen Betreuungsangeboten zählen z. B. der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung oder die stundenweise Betreuung dieser Personengruppen zuhause.