Erbringt ein Pflegedienst vom Arzt verordnete medizinische Behandlungspflege, wie Wundversorgung, Verbände, Injektionen, Abgabe von Medikamenten und anderes mehr, kommen die Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungspflicht auf der Grundlage einer speziellen Gebührenordnung dafür auf. Hier gibt es keine Begrenzung der Leistungen wie bei der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist dabei jedoch eine „Verordnung Häusliche Pflege“ durch Ihren Hausarzt.