Leitbild

„RAD – Pflege” richtet sich neben den gesetzlichen Vorgaben vorwiegend nach folgenden Normen:
Würde, Freude, Ganzheit und Professionalität

1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt unser Grundgesetz. Das gilt in besonderem Maße für kranke und hilfsbedürftige Menschen.” Deshalb erwarten die RAD von ihren MitarbeiterInnen:

  • Achten Sie jeden Patienten als eigenständige Person und als Ihren Auftraggeber.
  • Respektieren Sie die individuellen Lebensumstände und Lebensgewohnheiten, auch wenn diese nicht dem eigenen Wertesystem entsprechen.
  • Hüten Sie sich vor der Versuchung, Hilfsbedürftigen die eigenen Vorstellungen von Ordnung, Sauberkeit und Lebensführung aufzwingen zu wollen
  • Fördern Sie einerseits selbstbewusst und bestimmt, andererseits jedoch unaufdringlich durch Beispiel und liebevolle Unterstützung den Erhalt oder die Wiedererlangung innerer und äußerer Ressourcen. Dies gilt besonders auch für psychisch Kranke. So tragen Sie zur Genesung und/oder zur Steigerung der Lebensqualität bei.

2. „Suche Dir einen Beruf, der Dir Freude macht, und Du brauchst in Deinem Leben keinen einzigen Tag mehr zu arbeiten.” Deshalb erwarten die RAD von ihren MitarbeiterInnen:

  • Zeigen Sie Freude an Ihrer verantwortungsvollen und schönen Tätigkeit. Wer diesen Beruf und die Menschen nicht liebt, ist in der Pflege auf Dauer fehl am Platze
  • Lassen Sie diese Freude positiv auf die Patienten wirken. Freude ist die halbe Genesung.
  • Sie sind in der Regel gesund und mehr oder weniger jung. Ihre Patienten sind krank und mehr oder weniger alt. Gegenüber deren Sorgen und Problemen müssen die Ihren zurücktreten.
  • Belasten Sie deshalb Ihre Patienten nicht mit eigenen Sorgen. Der alte und kranke Mensch hat selber genug davon. Sie sollen ihm helfen und ihm nicht zusätzliche Probleme verschaffen.

3. „Ganzheitliche Pflege setzt ganzheitliche Orientierung voraus.” Deshalb erwarten die RAD von ihren MitarbeiterInnen die aktive Mitarbeit bei:

  • Erkennen und Beurteilen der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Bedürfnissen, Möglichkeiten und Probleme der anvertrauten Menschen.
  • Planen, Gewährleisten, Dokumentieren und Auswerten von individueller und umfassender Pflege unter Einbeziehung dieses Wissens.
  • Mitwirken bei der Wiedereingliederung des Kranken und Hilfsbedürftigen in seinen Lebensraum.
  • Motivieren und Anleiten Gesunder und Kranker, ihre Gesundheit wiederzuerlangen oder zu erhalten.
  • Zusammenarbeiten mit dem Hilfsbedürftigen, seinen Angehörigen, Nachbarn, Ärzten, Sozialdiensten, kurz, nach Möglichkeit unter Einbeziehung seines gesamten Umfeldes, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
  • Beistand bei Problemen des Lebensendes und Ermöglichen eines würdigen Sterbens.

4. „Professionalität ist nicht Alles, aber Alles ist ohne Professionalität nichts.” Deshalb achten die RAD auf diese Standards:

  • Das RAD – Pflegepersonal besteht aus überwiegend examinierten Fachkräften.
  • Jeder(r) in der Pflege eingesetzte Mitarbeiter(in) wird auf einheitliche, durch die Pflegedienstleitung festgelegte und für jeden Patienten individuell erarbeitete Handlungsanweisungen verpflichtet.
  • Die Pflege wird nach gültigen Pflegestandards durchgeführt. Hierbei bringen die Fachkräfte ihre Kenntnisse und Erfahrungen zur gemeinsamen Planung und zur Anleitung der Pflegehilfskräfte ein.
  • Gemäß den Bestimmungen des RAD – Dienstvertrages steht bei den RAD das Wohl der Patienten an erster Stelle.
  • In der fachgerechten Durchführung der Pflege sehen RAD – PflegerInnen die Grundlage für eine optimale Versorgung der uns vertrauenden Patienten als Voraussetzung für den ideellen und wirtschaftlichen Erfolg der “Regensburger Ambulanten und Stationären Dienste”.