Die Pflegekassen übernehmen bei Vorliegen eines Pflegegrades einen großen Teil der Kosten – in vielen Fällen sogar die gesamten Kosten. Ein Eigenanteil von z.Zt. 14,33 pro Tag muss dabei i.d.R. selbst getragen werden. Er kann allerdings mit den Entlastungsleistungen verrechnet werden (siehe unten).
Folgende Tagessätze sind derzeit gültig:
Pflegegrad | Tagessätze gesamt | Kostenübernahme durch Pflegekasse |
1 | 42,02 € | 27,69 € pro Tag |
2 | 49,83 € | 35,50 € pro Tag |
3 | 56,93 € | 42,60 € pro Tag |
4 | 64,03 € | 49,70 € pro Tag |
5 | 67,58 € | 53,25 € pro Tag |
Die Pflegekassen bezahlen für den Besuch einer Tagespflege monatlich zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen im
Pflegegrad 1 | nur Entlastungsleistungen 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € + Entlastungsleistungen 125,00 € |
Pflegegrad 3 | 1298,00 € + Entlastungsleistungen 125,00 € |
Pflegegrad 4 | 1612,00 € + Entlastungsleistungen 125,00 € |
Pflegegrad 5 | 1995,00 € + Entlastungsleistungen 125,00 € |
Jeder Pflegebedürftige erhält darüber hinaus monatlich 125,00 € Entlastungsbetrag. Bei den Pflegegraden 2-5 wird dieser Entlastungsbetrag zusätzlich zu den Sachleistungen gewährt, beim Pflegegrad 1 ist er die alleinige Leistung. Der Entlastungsbetrag kann für bestimmte Betreuungsangebote eingesetzt werden. Zu diesen Betreuungsangeboten zählen z. B. die stundenweise Betreuung dementiell erkrankter Menschen zuhause oder auch der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung, sodass dieser Betrag auch zur ( Teil ) – Finanzierung des Eigenanteils von tägl. 14,33 € verwendet werden kann. Ohne Pflegegrad muss der Satz für den Pflegegrad 1 komplett privat bezahlt werden. Kosten Fahrdienst: pro angefangenen km der einfachen Entfernung 1,65 €, für jeweils eine Hin- und Rückfahrt abrechenbar. Der Fahrdienst geht in den Zuschuss der Pflegekasse bis zur Höhe der jeweiligen Sachleistung mit ein. Die Zuschüsse der Pflegekasse für die Tagespflege sind die gleichen, wie die der Sachleistungen für die häusliche Pflege. ( s. Häusliche Pflege-Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad) und werden zusätzlich gewährt, d. h. Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld werden davon nicht berührt. Sie können also, je nach Pflegegrad mehrmals wöchentlich unsere Tagespflege quasi zum „Nulltarif“ besuchen. Gern rechnen wir Ihnen individuell Ihre Finanzierung aus und sind Ihnen bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich!