Wir zahlen für unsere sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in eine betrieblichen Altersvorsorge ein. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit. Eine mögliche Selbstbeteiligung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin erhöht diese Leistung entsprechend, weil wir auch die dadurch enstehende Arbeitgeberentlastung von Abgaben an die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen weitergeben.