Zusätzliche Betreuungsleistungen (bei Demenz und sonstigen psychischen Erkrankungen)

Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, erhalten von der Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen von bis zu 1.200€ (als Grundbetrag) und bis zu 2.400€ (erhöhter Betrag) je Kalenderjahr. Dies gilt für altersverwirrte Personen (Demenzkranke), aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen. Der Betrag von max. 2.400€ ist zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Zu diesen Betreuungsangeboten zählen der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung oder die stundenweise Betreuung dieser Personengruppen zuhause.

Erstmals haben auch Menschen mit der sog. Pflegestufe 0 (das bedeutet mit einem Pflegebedarf unterhalb der Eingangsvoraussetzungen der Pflegestufe 1) einen Leistungsanspruch.

Der Anspruch auf  Zusätzliche Betreuungsleistungen ist im  § 45b SGB XI festgeschrieben.

Wir sind Ihnen natürlich auch gerne bei der Antragstellung behilflich!

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