Wettbewerb

Die Wahl des Pflegedienstes vollzieht sich gemäß dem Willen des Gesetzgebers nach den Regeln des Wettbewerbs. Als Auftraggeber können Sie sich auch in der Pflege die beste Qualität sichern, und das ist gut so! Dazu bedarf es weder der Mitgliedschaft in einem “Pflegeverein” oder in einem Wohlfahrtsverband, noch einer Beitragszahlung gleich welcher Art.

Lassen Sie sich dazu also nicht überreden! Wählen Sie Ihren Pflegedienst nach Leistung und Kundenfreundlichkeit. Scheuen Sie sich nicht, im Bedarfsfall auch zu wechseln. Denn jeder anerkannte Pflegedienst unterliegt grundsätzlich den gleichen Bedingungen und strengen Qualitätsanforderungen. In der Durchführung liegt jedoch der Unterschied.

Nehmen Sie also den Besten. Sie haben die Wahl.