Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Zuerkennung der entsprechenden Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) kann ein zugelassener Pflegedienst derzeit monatlich maximal folgende Beträge mit den Pflegekassen abrechnen (sog. Pflegesachleistungen):

 

ab 01.01.2012
Pflegestufe 1 440,00€ 450,00 €
Pflegestufe 2 1040,00€ 1100,00 €
Pflegestufe 3 1510,00€ 1550,00 €

 

Eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld (Zusammenarbeit von Pflegedienst und pflegenden Angehörigen) ist ebenfalls möglich. Dabei wird nach Abrechnung durch den Pflegedienst der nicht verbrauchte Betrag prozentual mit dem Pflegegeld verrechnet.